Führerscheinklassen
Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen. Sie können Sie sich so über die zu absolvierenden Theorie- und Praxisstunden sowie über das Mindestalter informieren. Viele Führerscheinklassen (z. B. Klasse A und Klasse B) beinhalten nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung automatisch weitere Fahrerlaubnisklassen, die wir ebenfalls gelistet haben.

Berechtigt zum Führen von
- Kraftfahrzeugen bis maximal 3,5 t
- Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (Motor mit einem Hubraum von maximal 50ccm)
- Anhänger bis maximal 750 kg
Mit eingeschlossene Führerscheinklassen
- AM
- L
Ausbildung
- Theorie: 12 x 90 Minuten theoretischer Unterricht + 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
- Praxis: 12 x 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben (5 x Bundesstraße / Landstraße, 4 x Autobahn, 3 x Fahren bei Dämmerung / Dunkelheit)
- Weitere Übungsstunden nach individuellem Können
Mindestalter
- 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17„)

Berechtigt zum Führen von
- Krafträdern (auch mit Beiwagen)
- Dreirädrigen Krafträdern mit einer Leistung > 15 kW
Mit eingeschlossene Führerscheinklassen
- A1
- A2
- AM
Ausbildung
- Theorie: 12 x 90 Minuten theoretischer Unterricht * + 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
- * mit Vorbesitz Klasse AM, A1, B nur 6 x 90 Minuten theoretischer Unterricht (Grundstoff)
- Praxis: 12 x 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben (5 x Bundesstraße / Landstraße, 4 x Autobahn, 3 x Fahren bei Dämmerung / Dunkelheit)
- Weitere Übungsstunden nach individuellem Können
Mindestalter
- 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Berechtigt zum Führen von
- Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW
- Dreirädrigen Krafträdern mit einer Leistung
Mit eingeschlossene Führerscheinklassen
- A1
- AM
Ausbildung
- Theorie: 12 x 90 Minuten theoretischer Unterricht * + 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
- * mit Vorbesitz Klasse AM, A1, B nur 6 x 90 Minuten theoretischer Unterricht (Grundstoff)
- Praxis: 12 x 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben (5 x Bundesstraße / Landstraße, 4 x Autobahn, 3 x Fahren bei Dämmerung / Dunkelheit)
- Weitere Übungsstunden nach individuellem Können
Mindestalter
- 18 Jahre

Berechtigt zum Führen von
- Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
Mit eingeschlossene Führerscheinklassen
- Keine
Ausbildung
- Theorie: 12 x 90 Minuten theoretischer Unterricht + 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
- * mit Vorbesitz Klasse AM, A1, B nur 6 x 90 Minuten theoretischer Unterricht (Grundstoff)
- Weitere Übungsstunden nach individuellem Können (keine vorgeschriebenen Sonderfahrten)
Mindestalter
- 16 Jahre
Alle weiteren Klassen folgen in Kürze.